Qualitätsbericht

Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Gemäß § 137 SGB V sind alle Krankenhäuser seit 2005 verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen, der einen rein medizinischen Jahresbericht darstellt. Dieser Bericht soll Versicherten, Patienten, Angehörigen und allen anderen Vertragspartnern die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld über Krankenhausleistungen zu informieren.

Sie haben hier die Möglichkeit, sich die Qualitätsberichte unserer beiden Kliniken anzusehen.

Qualitätsbericht für das Jahr 2004

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Qualitätsbericht für das Jahr 2006

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Qualitätsbericht für das Jahr 2008

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